Aktelles Forum NRW e.V. - Logo
Aktelles Forum NRW e.V. www.aktuelles-forum.de
StartKontaktNachrichtenWir über unsMediaLinkverzeichnisImpressum
Bildungsplan 2010
Fachbereiche
Bildungsurlaub
Kalavrita Bildungsurlaub 2005
Projekt "Der Stuhl"
agb

DeutschEnglishGreekFrançais


Bildungsurlaub


Seit dem 29. April 2000 ist in NRW das neue Weiterbildungsgesetz (Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zweck der beruflichen und politischen Arbeitnehmerweiterbildung) in Kraft.

 

Alle ArbeitnehmerInnen, deren Tätigkeitsschwerpunkt in NRW ist, haben nach mindesten 6 monatiger Beschäftigung einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung bei Fortzahlung des vollen Arbeitentgelts.

 

ArbeitnehmerInnen im Sinn des Gesetzes sind: ArbeiterInnen, Angestellte, Arbeitslose und Hausfrauen/männer.

 

Der Freistellungsanspruchumfaßt 5 Arbeitstage im Kalenderjahr bzw. 10 Tage, wenn der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefaßt wird. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme nicht benachteiligt werden. Der Arbeitgeber ist weder berechtigt, diese Auswahlmöglichkeit zu behindern, noch eine Begründung für die getroffene Auswahl zu verlangen.

 

ArbeitnehmerInnen müssen dem Arbeitgeber möglichst frühzeitig, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen, daß sie beabsichtigen, an einer nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannten Bildungsveranstaltung teilzunehmen.

 

Der Mitteilung an den Arbeitgeber sind der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm der Bildungsveranstaltung beizufügen.




Aktuelles Forum NRW e.V. · Start · Bildungsurlaub