Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen
Präambel
Das aktuelle forum (af) will die demokratische Gesellschaft stärken und weiterentwickeln. Das af ist ein gemeinnütziger Verein der politischen Bildung. Es ist dem Leitmotiv aus seiner Entstehungszeit „Mehr Demokratie wagen“ verpflichtet. In Veranstaltungen und Projekten stellen wir uns kontroversen Themen aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Wir engagieren uns für mehr soziale Gerechtigkeit. Im Ruhrgebiet verwurzelt arbeiten wir landesweit und international. Als dynamischer Träger arbeitet das af mit innovativen Methoden. Wir denken quer, durchbrechen Gewohntes, verbinden Welten und ermöglichen Dialoge.
Das af als Träger der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung und Träger der Jugendhilfe engagiert sich seit 1968 in der politischen Bildung. Neben klassischer Seminararbeit nach dem Weiterbildungsgesetz NRW und Durchführung von durch die Bundeszentrale politischer Bildung geförderten Seminaren, engagiert sich das aktuelle forum seit vielen Jahren in Projekten, welche sowohl bundesweit als auch im gesamten europäischen Raum stattfinden.
Bei den Veranstaltungen im Bereich der Erwachsenen- und Familienbildung verbleiben die Kinder und Jugendlichen außerhalb der Seminareinheiten eines Bildungsurlaubs bei ihren oder ihrem Sorgeberechtigten oder von diesen oder diesem Bevollmächtigten. Während der Seminarzeiten werden die Kinder und Jugendlichen in getrennten Räumlichkeiten von Honorarkräften begleitet.
Das af will den Teilnehmenden seiner Seminare Lern- und Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen die Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Kinder und jugendliche Teilnehmende von Seminaren brauchen und finden Vorbilder, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Teilnehmenden der Bildungsangebote liegt bei den ehrenamtlichen und haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitenden des af. Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit den Teilnehmenden und zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch Kolleg*innen oder durch die ihnen anvertrauten Teilnehmenden begangen worden sind.
Definition: Der Begriff sexualisierte Gewalt umfasst neben strafbaren sexualbezogenen Handlungen auch sonstige sexuelle Übergriffe sowie Grenzverletzungen. Sie betreffen alle Verhaltens- und Umgangsweisen mit sexuellem Bezug, die gegenüber Einwilligungsunfähigen oder mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen der schutz- oder hilfebedürftigen Personen erfolgen. Dies umfasst auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt.
1. Unsere Mitarbeitenden
Mitarbeitende im Sinne dieses Schutzkonzeptes sind alle Personen, die im Rahmen ihrer haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeit sowie als Honorarkräfte Minderjährige und/oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beaufsichtigen, betreuen, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt mit ihnen haben.
Das af trägt Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, oder Ausbildung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
Das af setzt keine Mitarbeitenden ein, wenn sie rechtskräftig wegen einer strafbaren sexuellen Handlung nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) sowie weiterer sexualbezogener Straftaten des StGB verurteilt worden sind.
Mit neuen Mitarbeitenden wird vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein Gespräch geführt. Hierbei wird über das Schutzkonzept des af gesprochen und insbesondere über den Verhaltenskodex. Dieser wird der*m Bewerber*in erklärt und die Erwartungen an die verbindliche Umsetzung der Verhaltensregeln werden formuliert.
Bei der Einstellung bzw. beim Beginn der Zusammenarbeit und nachfolgend im regelmäßigen Abstand von drei Jahren fordert das af ein erweitertes Führungszeugnis von dem Mitarbeitenden an. Mit Umsetzung des Schutzkonzeptes fordert das af von jedem Mitarbeitenden das erweiterte Führungszeugnis an.
Bei den haupt- und ehrenamtlich Tätigen enthält die Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses die Bescheinigung der beruflichen Tätigkeit, die zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses berechtigt.
Bei Seminaren mit Verbänden, Schulen oder anderen Kooperationspartnern, deren Mitarbeitende in der Seminararbeit eingesetzt sind, geht das af davon aus, dass die Partner ihre Mitarbeitenden überprüft haben. Der*die zuständige Bildungsreferent*in des af hat dies vor Beginn einer Kooperation sicherzustellen und durch eine Gesprächsnotiz zu dokumentieren.
Das af fordert alle Mitarbeitenden, die bei der Umsetzung des Schutzkonzepts für das af tätig sind, sowie alle Mitarbeitenden, die später hinzutreten, auf, einmalig eine Selbstauskunftserklärung dahingehend vorzulegen, dass der*die betreffende Mitarbeitende nicht wegen einer strafbaren sexuellen Handlung nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) sowie weiterer sexualbezogener Straftaten des StGB verurteilt worden ist und auch insoweit kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie*ihn eingeleitet worden ist. Darüber hinaus beinhaltet die Selbstauskunftserklärung die Verpflichtung, bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem af hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Selbstauskunftserklärung wird nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom af verwaltet und aufbewahrt.
2. Verhaltenskodex
Das af gewährleistet durch diesen Verhaltenskodex, dass verbindliche Verhaltensregeln bestehen, die ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang sowie eine offene Kommunikationskultur gegenüber den Minderjährigen sowie gegenüber schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sicherstellen.
Der Verhaltenskodex ist von allen Mitarbeitenden durch Unterzeichnung anzuerkennen. Er wird dadurch verbindlich. Die Unterzeichnung ist verbindliche Voraussetzung für eine An- und Einstellung, für eine Weiterbeschäftigung sowie für die Beauftragung zu einer neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeit.
Den Mitarbeitenden wird das Schutzkonzept ausgehändigt. Das af trägt dafür Sorge, dass der unterzeichnete Verhaltenskodex unter Beachtung der geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgelegt bzw. die Unterzeichnung von allen Mitarbeitenden dokumentiert wird. Die Bildungsreferent*innen, die hauptamtliche Leitung und die Honorarkräfte haben eine besondere Verantwortung dafür, die verbindlichen Verhaltensregeln einzufordern.
2.1 Allgemeines
Die Mitarbeitenden des af sind verpflichtet, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, dass niemand der ihnen anvertrauten Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Teilnehmende) seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt angetan wird.
Die Mitarbeitenden des af unterstützen die Teilnehmenden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. Sie stärken sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit sowie ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Recht auf Hilfe wirksam einzutreten. Die Arbeit mit den ihnen anvertrauten Teilnehmenden ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Sie achten ihre Rechte und Würde.
Die Mitarbeitenden des af sind verpflichtet, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden einzuleiten. Sie beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort, Schrift und Tat, aktiv Stellung. Verhalten sich die im Teilnehmendenbereich tätigen Personen sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setzen sich die Mitarbeitenden des af für die Teilnehmenden ein. Ebenso greifen sie ein, wenn die ihnen Anvertrauten andere in dieser Art attackieren. Sie hören zu, wenn Teilnehmende sich ihnen verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, sexualisierte und körperliche Gewalt angetan wird. Bei Unsicherheiten im weiteren Vorgehen steht die Geschäftsstelle des af, in dem Falle die Seminarverantwortliche Person oder die Vertretung, zur Seite und trifft weitere Maßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Kooperationspartner.
Die Mitarbeitenden des af sind sich ihrer besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den ihnen anvertrauten Teilnehmenden bewusst und handeln nachvollziehbar und ehrlich. Sie nutzen keine Abhängigkeiten aus.
2.2 Sprache und Wortwahl bei Gesprächen
Die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden des af und Teilnehmenden ist situationsgerecht, respektvoll und altersangemessen. Gespräche finden zugewandt und wohlwollend statt. Beleidigungen und Bloßstellungen werden nicht geduldet. Bei Konfliktsituationen zwischen Teilnehmenden halten die Mitarbeitenden sich zurück und nehmen eine beobachtende Position ein. Die Mitarbeitenden schreiten umgehend ein, wenn es zu verbalen und nonverbalen Grenzverletzungen kommt, oder wenn deutlich wird, dass die Teilnehmenden ohne Unterstützung zu keiner friedlichen, einvernehmlichen Lösung kommen können. Hierbei agieren die Mitarbeitenden mit einer angemessenen Sprache und Wortwahl, die der einzelnen Teilnehmenden in der Situation gerecht wird.
Bei Konflikten zwischen einem Teilnehmenden und einem Mitarbeitenden des af ist sich dieser seiner*ihrer Vorbildfunktion bewusst und sorgt für eine angemessene Konfliktlösung, bei der der Teilnehmende sich mit seinen Bedürfnissen ernst genommen fühlt.
Im Sinne eines transparenten Arbeitens wird bei gravierenden Konflikten, an denen ein Kind beteiligt ist, die Bezugsperson des Kindes über den Konflikt informiert.
2.3 Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
Das af erwartet von seinen Mitarbeitenden, dass sie sich ihrer Leitungsrolle bewusst sind. Der Umgang mit den Teilnehmenden erfolgt auf der Basis menschlicher Werte und in einem partnerschaftlichen Miteinander, wobei die Individualität und die Grenzsetzungen jedes Einzelnen beachtet werden. Handlungen und Absichten der Mitarbeitenden müssen handlungsorientiert und nachvollziehbar sein.
Methoden, Übungen, Spiele und Aktionen werden so gestaltet, dass Grenzüberschreitungen in Form von sexualisierter Gewalt ausgeschlossen sind. Diese Notwendigkeit wird von der Honorarkraft sowohl in der Vorbereitung und Durchführung des Bildungsangebotes sowie in der Anleitung von Mitarbeitenden berücksichtigt. Weiter besteht bei allen Aktionen das Prinzip der Freiwilligkeit. Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden des af sich ihrer eigenen Grenzen bewusst sind und sich diese eingestehen. Hierdurch sollen Überforderungs- und Drucksituationen vermieden werden, weil diese Grenzverletzungen begünstigen können.
Das af erwartet von seinen Mitarbeitenden, dass sie
- das Ernstnehmen der eigenen Grenzen nicht als Schwäche, sondern als verantwortungsvolles Handeln sehen,
- die Reflexionsmöglichkeiten im Team (mit Kolleg*innen, zuständigen Bildungsreferenten, hauptamtlicher Leitung) nutzen,
- die Möglichkeit zur kollegialen Beratung und Anleitung in Anspruch nehmen,
- über Schwierigkeiten mit Teilnehmenden offen sprechen,
- sich bei schwierigen Situationen gegenseitig unterstützen.
2.4 Angemessenheit von Körperkontakten
Es gibt insbesondere beim Angebot von Bildungsurlauben für Familien inkl. Kinderbetreuung immer wieder Situationen, die Körperkontakt erfordern, sei es zum Trost, bei Erster Hilfe, bei Toilettengängen, wenn Kinder müde sind usw.. Hierbei bestimmt das Kind selbst, wie viel Körperkontakt es dem Mitarbeitenden zugesteht. Von den Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie sensibel für die Bedürfnisse des Kindes sind.
Da nicht alle Kinder verbal ihre Grenzen aufzeigen, gehen die Mitarbeitenden in die aktive Rolle und vergewissern sich durch Nachfragen, ob das Kind die Berührung in der jeweiligen Situation möchte. Die Grenzsetzungen des Kindes sind zu akzeptieren.
Ebenso haben die Mitarbeiteden das Recht und auch die Pflicht, einen vom Kind forcierten Körperkontakt zu verweigern oder abzubrechen, wenn dadurch eine persönliche Grenze bzw. die Grenze seiner professionellen Rolle verletzt wird. Ihre Grenzsetzung gegenüber dem Kind erfolgt sensibel und achtsam, in dem sie dem Kind den Grund für die Zurückweisung erklären und in Kontakt mit ihm bleiben.
2.5 Beachtung der Intimsphäre
Die Intimsphäre und die persönliche Schamgrenze der Teilnehmenden sind durch die Mitarbeitenden zu respektieren.
Kinder, die Hilfe beim Toilettengang benötigen, werden nur durch einen Mitarbeitenden begleitet, wenn sie es möchten. Lehnen sie die Hilfe durch den Mitarbeitenden ab, wird die Bezugsperson des Kindes benachrichtigt.
2.6 Zulässigkeit von Geschenken
Den einzelnen Mitarbeitenden ist es grundsätzlich untersagt, Teilnehmende zu beschenken. Ausnahmsweise sind Geschenke durch das af an Teilnehmende des jeweiligen Bildungsangebotes zu besonderen Anlässen, wie z.B. Geburtstagen, Namenstagen, besonderen Hochzeitstagen oder Jubiläen erlaubt.
2.7 Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Bei der Nutzung von Medien beachten die Mitarbeitenden die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden. Wenn Teilnehmende Bild- oder Videoaufnahmen machen, wird der Umgang damit thematisiert. Aufnahmen, die diskriminierend sein könnten, werden sofort unterbunden. Niemand wird gegen seinen Willen gefilmt oder fotografiert.
2.8 Disziplinierungsmaßnahmen – Sanktionen gegenüber Mitarbeitenden
Bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex ist es Aufgabe des*der zuständigen Bildungsreferent*in oder der hauptamtlichen Leitung, das problematische Verhalten im Einzelgespräch mit dem entsprechenden Mitarbeitenden zu erörtern. Die hauptamtliche Leitung oder der*die zuständige Bildungsreferent*in ist über den Inhalt des Gespräches zu informieren und entscheidet bei einfachen Verstößen gegen den Verhaltenskodex über ggfs. zu verhängende Sanktionen. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei sexualisierter Gewalt, informiert die hauptamtliche Leitung mit dem*der zuständigen Bildungsreferent*in den geschäftsführenden Vorstand, der dann gemeinsam mit der hauptamtlichen Leitung oder dem*der zuständigen Bildungsreferent*in über ggfs. zu verhängende Sanktionen entscheidet.
Sanktionen sind:
- mündliche oder schriftliche Ermahnungen,
- Beendigung der Zusammenarbeit,
- Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen des af (auch als Teilnehmer*in).
Die Mitarbeitenden des af sind sich bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Teilnehmenden ggfs. strafrechtliche Folgen hat.
3. Beschwerdewege
Das af hat ein Beschwerde bzw. Feedbackmanagementsystem, welches im Qualitätsmanagementsystem verankert ist. Hierzu gehören Feedbackbögen, die nach jedem Bildungsangebot durch die Teilnehmenden ausgefüllt werden. Dabei werden alle Teilnehmenden regelmäßig und angemessen über ihr Beschwerderecht informiert. Auch über die Homepage des af, besteht die Möglichkeit, Lob und Kritik zu übermitteln. Die Beschwerden werden ernstgenommen und durch den hauptamtliche Leitung oder den*die zuständige*n Bildungsreferet*in bearbeitet. Rückmeldungen an den Beschwerdegebenden erfolgen zeitnah.
Als interne Beratungsstelle steht bei Missständen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen allen Betroffenen (Mitarbeitenden, Teilnehmenden, Eltern, Personensorgeberechtigten oder von diesen Bevollmächtigten und gesetzlichen Betreuern) sowohl die hauptamtliche Leitung als auch der*die zuständige Bildungsreferent*in zur Verfügung.
In Fällen von vermuteter sexualisierter Gewalt werden bei unklaren und uneindeutigen Situationen die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes des af als Ansprechpersonen hinzugezogen.
4. Qualitätsmanagement
Das af informiert auf seiner Homepage über das Präventionsschutzkonzept. Ferner besteht über die Homepage des af die Möglichkeit, Ideen, Kritik und Anregungen anzubringen. Sämtliche Maßnahmen zur Prävention werden mittels der Lob- und Kritikbögen evaluiert und überprüft. Die Ergebnisse werden ausgewertet, in die Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen und den Aufbau einer „Kultur der Achtsamkeit“ einfließen. Das af trägt Sorge dafür, dass das Schutzkonzept bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen oder spätestens alle fünf Jahre durch eine Risikoanalyse überprüft und ggfs. angepasst wird.
5. Fortbildung
Das af trägt Verantwortung dafür, dass die Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen integraler und regelmäßiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Mitarbeitenden sowie neben- und ehrenamtlich Tätigen ist. Es gibt ein jährliches Fortbildungsangebot für Honorarkräfte. Für af Beschäftigte gilt eine verbindliche Teilnahme am Fortbildungsangebot alle zwei Jahre.
Die Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen sind arbeitsfeldspezifisch zu gestalten. Sie verfolgen drei zentrale Ziele:
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden für das Thema sexualisierte Gewalt,
- Vermittlung grundlegender Kenntnisse zu Formen, Dynamiken und Präventionsmöglichkeiten sexualisierter Gewalt sowie
- Reflexion und Entwicklung eines professionellen Nähe-Distanz-Verhältnisses im Umgang mit Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Die innere Haltung zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen soll gestärkt und weiterentwickelt werden. Das Ziel jeder Schulung ist auch die Vermittlung von nötigen Interventionsschritten, die zur Handlungssicherheit bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt beitragen.
Das af ist verpflichtet, alle Mitarbeitenden, die in ihrer Arbeit Kontakt mit Teilnehmenden haben, gründlich über die Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu informieren bzw. zu schulen.
